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Notar Dr. Thomas Renner

Lebenslauf

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Thomas Renner wurde 1957 in Bad Kreuznach an der Nahe geboren. Er wuchs in Idar-Oberstein auf und studierte Jura in Mainz und zwei Jahre in Dijon (Frankreich). Das Zweite Staatsexamen legte er nach der Referendarzeit im Jahre 1986 in Mainz ab. An der dortigen Universität war er einige Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter und später Lehrbeauftragter. Er promovierte 1987 in Mainz über ein rechtsvergleichendes Thema. Im gleichen Jahr wurde er Notarassessor in Rheinland-Pfalz. Im Frühjahr 1991 bewarb er sich auf eine ausgeschriebene Notarstelle in Erfurt. Im Mai 1991 ernannte ihn der Justizminister Thüringens zum Notar.


Dr. Thomas Renner ist neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Notar in vielfacher Weise in Standesorganisationen tätig. Nur einige sollen hier genannt werden: Bei der Bundesnotarkammer ist er seit vielen Jahren Mitglied in mehreren Ausschüssen. Von 1994 bis 1998 war er im Vorstand der Notarkammer Thüringen, von 1998 bis 2002 deren Präsident. Seit 2009 ist er Präsident der Ländernotarkasse, die ihren Sitz in Leipzig hat (vgl. den Abschnitt unten).  Im September 2020 wurde er zum vierten Mal wiedergewählt.

2017 wurde ihm in Anerkennung seiner Verdienste für das Notariat das  Verdienstkreuz am Bande durch den Bundespräsidenten verliehen. 

Referententätigkeit und Veröffentlichungen

Dr. Thomas Renner ist insbesondere vor Beginn der Corona-Pandemie oft und viel als Referent in ganz Deutschland unterwegs gewesen. Schwerpunkte waren dabei in den letzten Jahren Veranstaltungen zu den Themen „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ und „Ältere Menschen als Urkundsbeteiligte“. Aktueller Schwerpunkt ist „Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht“.

An dieser Stelle können nicht alle Aufsätze, Artikel und Bücher genannt werden, die er allein oder zusammen mit anderen Autoren verfasst hat.

 

Sicher von kaum jemandem gelesen wurde seine Promotion aus dem Jahre 1988. Das Thema war rechtsvergleichend. Es ging um Fragen des Schadensersatzes in Deutschland und Frankreich.

Es überrascht nicht, dass bei den Veröffentlichungen aus fast drei Jahrzehnten Themen mit Notarbezug im Vordergrund stehen. Hier werden nur die Bücher, bei denen er Mitherausgeber war oder ist, aufgeführt:

  • Dr. Renner war bis zum Jahre 2020 einer von drei Herausgebern (Armbrüster/Preuß/Renner) eines Standardkommentars zum Beurkundungsrecht und zur Dienstordnung für Notare. 

  • Zusammen mit Frau Dr. Gabriele Müller-Engels war er Autor des Buches „Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis“. Die Erstauflage kam im Jahre 2005 auf den Markt; in 5. Auflage ist das Werk im Jahre 2018 erschienen. Die im Sommer 2022 erschienene Neuauflage wird von Notar Braun fortgeführt.

  • Weiterhin ist Dr. Renner Autor in dem von drei Herausgebern (Renner/Otto/Heinze) zu verantwortenden „Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar“. Dessen 3. Auflage erschien im Frühjahr 2021, die 4. Auflage ist für 2024 in Vorbereitung.

Mit der größten Begeisterung blickt Dr. Thomas Renner auf seine maßgebliche Mitarbeit an einer im Otto-Schmidt-Verlag im Jahre 2015 publizierten und sehr aufwändig gestalteten Festschrift zum 25-jährigen Bestehen des freiberuflichen Notariats in den neuen Bundesländern zurück. Hier hat er unter anderem das komplexe Thema „Notariat, SED-Vergangenheit und Staatssicherheit“ behandelt.

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Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare -Kommentar

Armbrüster/ Preuß/ Renner(Hrsg.)

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Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis

Müller/Renner

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Leipziger Gerichts- & Notarkosten - Kommentar(GNotKG)

Renner/ Otto/ Heinze (Hrsg.)

Ländernotarkasse

Die Ländernotarkasse wurde 1991 gegründet. Es handelt sich um eine Anstalt öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Leipzig hat. Sie ist für etwa 400 Notare in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig.


Die Ländernotarkasse erhebt Abgaben, die von allen Notaren geleistet werden müssen. Die Höhe der Abgaben richtet sich allein nach den Umsätzen der Notare. Aus den Abgaben erfüllt die Ländernotarkasse die ihr in der Bundesnotarordnung übertragenen Aufgaben. Das sind zum Beispiel Aus- und Fortbildung der Notare und der Mitarbeiter, aber auch die zentrale Haftpflichtversicherung für alle Notare. Aus dem „großen Topf“ werden kleine und sonst existenzgefährdete Notariate unterstützt. Damit soll die flächendeckende Versorgung mit notariellen Dienstleistungen sichergestellt warden. Die vielleicht wichtigste Aufgabe der Ländernotarkasse ist die Altersversorgung aller Notare. Die Renten, die die Notare ab dem 65. bzw. nunmehr 67. Lebensjahr im Ruhestand beziehen, richten sich in der Höhe allein nach den Dienstjahren. Die Renten sind also nicht abhängig vom Umfang der geleisteten Abgaben. Zu den Aufgaben der Ländernotarkasse gehört auch die Überprüfung der Gebührenrechungen der Notare. Das betrifft die Höhe und den tatsächlichen Einzug.


Link zur Ländernotarkasse: https://laendernotarkasse.de

Ländernotarkasse
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