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Die Tätigkeitsfelder
Schon an anderer Stelle wurde ausgeführt, dass Immobilienangelegenheiten den Schwerpunkt in fast allen Notariaten bilden.
Hier einige Beispiele aus dem Immobilienbereich:
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Kauf/Verkauf eines bebauten Grundstücks
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Kauf/Verkauf eines unbebauten Grundstücks
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Kauf/Verkauf einer Eigentumswohnung
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Überlassung/Schenkung eines bebauten Grundstücks
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Überlassung/Schenkung eines unbebauten Grundstücks
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Überlassung/Schenkung einer Eigentumswohnung.
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Notare spielen aber auch eine wichtige Rolle, wenn es um Unternehmen, Gesellschaften, Firmen und Vereine geht.
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Hier einige Beispiele:
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Anmeldungen bei Personengesellschaft und Einzelunternehmen
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Gründung einer GmbH/Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
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Liquidation von Gesellschaften
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Abtretungen von Gesellschafts-/Geschäftsanteilen
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Anmeldung von Vereinen (Gründungen/Veränderungen)
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Verschmelzungen, Ausgliederungen und Beteiligungsverträge.
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Der Wunsch nach Gestaltungen im familiären Bereich wird zunehmend wichtiger. Dabei spielen auch demographische Aspekte eine Rolle.
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Hier einige Beispiele aus diesem breiten Tätigkeitsfeld:
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Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
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Trennungsvereinbarungen
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Erbausschlagungen
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Erbscheinsanträge
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Testamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge
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Erbauseinandersetzungen
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Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
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Sorgerechtserklärungen.
Viel mehr als „vorlesen und unterschreiben“!
Kernstück einer Beurkundung ist noch immer das Verlesen durch den Notar und das anschließende Unterschreiben des Dokuments durch die Beteiligten und den Notar. Es ist jedoch ein grober Fehler, die Tätigkeit des Notars darauf zu reduzieren. Bis ein Beurkundungstermin vereinbart werden kann, vergehen oft Wochen und Monate. Keinesfalls beurkunden Notar nur das, was ihnen die Beteiligten sagen. Im Gegenteil: Sie beraten im Vorfeld und nehmen großen Einfluss auf den Inhalt von Urkunden. Dabei ist es ihnen streng verboten, Interessenvertreter einer Partei zu sein. Im Gegenteil: Notare müssen auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung achten und über Risiken und Gefahren von Gestaltungen belehren. Notare schützen den schwächeren Vertragsteil. Sie sind quasi geborene Verbraucherschützer.
Natürlich tragen auch Gesetze dazu bei, dass Menschen nicht „übervorteilt“ werden. So muss in Grundstückssachen zwischen einer Privatperson und einem Gewerbetreibenden der Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor Beurkundung versandet werden. Das sichert dem sog. Verbraucher eine angemessene Zeit zum Überlegen und Prüfen.​
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Beratung inklusive!
Oft haben Menschen die Befürchtung, dass es beim Notar „teurer“ wird, wenn man sich im Vorfeld der Beurkundung beraten lässt. Diese Angst ist meist völlig unbegründet. Das Gebührensystem der Notare ist so angelegt, dass eine Beratung fast immer kein zusätzliches Geld kostet. Im Gegenteil: Kommt es zur Beurkundung, ist mit der Gebühr für die Beurkundung auch die vorangegangene Beratung „abgedeckt“. Es spielt keine Rolle, wie umfangreich diese war.
Blick zurück / Blick nach vorne
Nur wenige Menschen waren früher in der Lage zu lesen und zu schreiben. Dennoch mussten wichtige Vereinbarungen in Dokumenten von schreibkundigen Personen festgehalten werden, denen alle Beteiligten vertrauten. Das waren die Notare – sie waren schon immer zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. Daneben mussten Notare rechtskundig sein, denn durch Verträge sollen Rechtsbeziehungen rechtssicher und verlässlich gestaltet werden – und das oft für viele Jahre und manchmal Jahrzehnte.
Jahrhundertelang drehte sich im Notariat alles um die Urkunde – ein schriftliches Dokument in Papierform. Insofern stellt der Eintritt ins “digitale Zeitalter” eine gewaltige Herausforderung für das gesamte Notariat dar. Der Umbruch vollzieht sich derzeit: Die elektronische Signatur, das elektronisch geführte Handelsregister und das elektronische Grundbuch sind zu Selbstverständlichkeiten geworden. Das Zentrale Testamentsregister wird rein elektronisch geführt. Das elektronische Urkundsarchiv wurde zum 1.1./1.7.2022 eingeführt. Die Umsetzung warf lange Schatten voraus; die Notare standen und stehen vor großen Herausforderungen. Neben dem klassischen Papierdokument steht nun gleichwertig das elektronische Dokument.
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Im Sommer 2022 kam noch etwas Weiteres dazu: In einigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten wurde die Online-Beurkundung zugelassen - praktische Bedeutung hat sie noch nicht. in diesen Monaten wird mein Notariat noch einmal richtig ""aufgerüstet": Veraltete Technik wird ersetzt; jeder Mitarbeiter bekommt einen eigenen digitalen Arbeitsplatz und wir schaffen die Möglichkeit für Home-Office.
Die Höhe der Gebühren
Juristen antworten auf viele Fragen gerne etwas unbestimmt mit „Es kommt darauf an.“ Leider gilt das auch für Notargebühren. Obwohl es umfangreiche Gesetze und noch umfangreichere Kommentare gibt, sind Auskünfte im Vorfeld vor allem dann schwer möglich, wenn noch unklar ist, was genau beurkundet und geregelt werden soll.
Dennoch gibt es einige unumstößliche Grundsätze:
Fast alle Gebühren hängen vom Wert des Geschäfts ab. Der Wortlaut des Testaments eines wohlhabenden Unternehmers kann praktisch identisch sein mit dem einer armen Rentnerin. Dennoch zahlt der Geschäftsmann ein Vielfaches. Dahinter steht eine soziale Komponente im Gebührenrecht: Wer mehr hat, soll auch mehr zahlen. Rechtsdienstleistungen sollen für alle Bürger erschwinglich sein – in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage bzw. dem Wert des Geschäfts.
Notare sind verpflichtet, im Vorfeld einer Beurkundung Auskunft über die voraussichtlichen Kosten zu geben. Bei vielen Geschäften ist das sehr einfach. Bei anderen gibt es ein doppeltes Problem: Beim ersten Gespräch ist noch nicht klar, welchen Inhalt der Vertrag haben soll. Der Inhalt entscheidet jedoch über die Kosten. Nicht selten werden den Notaren zunächst auch unzutreffende Angaben zum Vermögen bzw. zum Geschäftswert gemacht. Dann stimmen die Kostenschätzung am Anfang und die spätere Gebühr nicht überein.
Etwas ärgerlich und ohne Verständnis reagieren Notare regelmäßig auf alle Versuche, mit ihnen über Gebühren „zu verhandeln“. Das muss man verstehen: Notaren ist es strengstens verboten, Notargebühren mit Mandanten zu vereinbaren. Ein Notar, der das dennoch tut und einen Rabatt gewährt, macht sich strafbar.